Die Gründung des Vereins

 

Am 13.April 1903, es war Ostermontag, wurde auf Initiative des damaligen Fahrenhorster Lehrers Pfalzgraf der Schützenverein Fahrenhorst und Umgebung im Gasthaus Stöver in Feine gegründet. Im Jahr zuvor hatte er bereits die Freiwillige Feuerwehr Fahrenhorst gegründet. Wie aus alten Unterlagen ersichtlich ist, bestand der Schützenverein am Gründungstag aus 28 Mitgliedern. Als Hauptmann wurde Hermann Pfalzgraf bestimmt. Oberleutnant war Johann Evers aus Warwe, zu Unterleutnants wurden Johann Sagemühl aus Warwe und Johann Meyer aus Feine benannt. Letzterer war zugleich Rechnungsführer.

Aus den noch vorhandenen Unterlagen des Rechnungsführers geht hervor, dass jedes Mitglied ein „Eintrittsgeld“ in Höhe von 8 Reichsmark zu Beginn seiner Mitgliedschaft gezahlt hat. Daneben wurde von jedem Mitglied ein jährlicher Betrag von 2 Reichsmark erhoben.

 

                             

1908:   Schützenverein Fahrenhorst

 

         

Die Satzung im Wandel der Zeit

 

Der Schützenverein Fahrenhorst hat im Laufe seines Bestehens mehrere Satzungen mit unterschiedlichen Inhalten gehabt. Interessant sind unter anderem nachstehende Auszüge aus der ersten gedruckten Satzung des Vereins aus dem Jahre 1906:

 

§1 Zweck des Vereins

..... hat den Zweck, durch Abhaltung von Schießübungen, Preisschießen , Schützenfesten und anderen festlichen Veranstaltungen die Kunst des Schießens zu fördern und Eintracht und Frohsinn zu pflegen.

 

§2 Mitgliedschaft

Jeder unbescholtene männliche Bewohner der Gemeinde Fahrenhorst und der umliegenden Gemeinden, im Alter von mindestens 18 Jahren, der nicht schon Mitglied eines anderen Schützenvereins ist, kann dem Schützenverein als Mitglied beitreten. Anmeldungen sind persönlich oder schriftlich an den Hauptmann (§7) zu richten.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand (§3) in vertraulicher Sitzung durch geheime Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt......

 

§3 Vereinsversammlungen

Im Frühjahr jeden Jahres findet die Generalversammlung statt zur Entgegennahme des vom Vorstande zu erstattenden Berichts, zur Prüfung der Rechnung, zur Vornahme der Wahlen und zur Beratung und Beschlussfassung über etwa vorliegende Anträge.

Die Generalversammlung setzt die Zeit für das Schützenfest fest, wählt in geheimer Abstimmung das Vereinslokal für das laufende Jahr und überträgt dem meistbietenden Wirte den Ausschank auf dem Schießstande und Festplatze während der Schießübungen, Preisschießen und während des Schützenfestes für das laufende Jahr.......

 

§5 Wahlen

......Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Wahl in den Vorstand anzunehmen.

Jedes Vorstandsmitglied kann sein Amt niederlegen, falls der Verein die von dem Vorstandsmitgliede vorgebrachten Gründe als triftig anerkennt.......

 

§9 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Von allen Mitgliedern wird ein männliches, sittliches Verhalten erwartet.

Jedes Mitglied ist zur Übernahme eines ihm übertragenen Amtes verpflichtet und darf den angewiesenen Posten nicht verlassen.

Die Mitglieder übernehmen die Verpflichtung, sich die eingeführte Uniform zu beschaffen und bei Veranstaltungen in derselben zu erscheinen.

Ist ein Mitglied verhindert, an einer Vereinsversammlung sowie an dem Schützenfeste teilzunehmen, so hat es sich vorher oder spätestens drei Tage nachher beim Hauptmann zu entschuldigen......

 

§13 Strafen

Der Hauptmann ist befugt, auf Beschluß des Vorstandes wegen Verstöße der Mitglieder folgende Strafen anzusetzen:

1. Verweise

2. Geldstrafen, und zwar

     a. Wegen unentschuldigten oder nicht genügend entschuldigten Fehlens bei einer

         Vereinsversammlung  0,50 Mark,

     b. Wegen desselben Vergehens beim Schützenfeste, besonders beim Umzuge, 1 Mark,

     c. Wegen sonstiger Vergehen bis zu 1 Mark (siehe Schießordnung!)

 

§14 Ehrengericht

Zur Aburteilung über Dienstvergehen der Mitglieder, zu deren Bestrafung der Vorstand nicht befugt ist, sowie über die von den Mitgliedern gegen Verfügung des Hauptmanns erhobenen Berufungen als auch über Beschwerden gegen Vorgesetzte und Kameraden wählt eine zu solchem Zwecke einberufene Vereinsversammlung ein Ehrengericht

 

 

Die Satzung vom 6.Februar 1937 wurde erstellt auf einem Vordruck des Reichssportführers, auf dem nur wenige Änderungsmöglichkeiten vorhanden waren. Der Versuch des nationalsozialistischen Staates, auf das Leben in den Vereinen Einfluß zu nehmen ist nachfolgend deutlich erkennbar.

 

§2

Der Verein bezweckt die leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder im Geiste des nationalsozialistischen Volksstaates durch die planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Schießübungen. Der Verein lehnt Bestrebungen und Bindungen klassentrennender und konfessioneller Art ab.

 

§7

Auf Antrag des Vereinsführers kann ein Mitglied durch den Ältestenrat ausgeschlossen werden . Auschließungsgründe sind:

a) gröbliche Verstoß gegen die Zwecke des Vereins, gegen die Anordnung des

    Vereinsführers und gegen die Vereinszucht,

b) schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins,

c) gröblicher Verstoß gegen die Vereinskameradschaft,

d) Nichtzahlung des Beitrags nach vorheriger Mahnung.

 

Vor der Entscheidung ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung zu gewähren.

Die Befugnis zur Ausschließung eines Mitgliedes steht auch dem Reichssportführer und im Wege eines durch Geschäftsordnung zu regelnden Verfahrens den Fachämtern zu.

Gegen die Entscheidung des Ältestenrates und des Fachamts ist die Berufung an den Reichssportführer oder einen von diesem zu bestimmenden Beauftragten zulässig.

Eine Anrufung der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht zulässig.

Die Aufnahme eines ausgeschlossenen Mitgliedes durch einen anderen Verein des Reichsbundes bedarf, wenn Ausschluß und Aufnahme innerhalb desselben Fachamtes liegen, der Genehmigung des Fachamtsleiters. In allen anderen Fällen entscheidet der Reichssportführer.

 

 

In der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg wurden mehrfach die Satzungen des Vereins geändert. Die wichtigste Satzungsänderung wurde im Jahr 2001 von der Jahreshauptversammlung beschlossen. Durch sie wurde dem Verein vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit zuerkannt und fortan konnte der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen.

Die derzeit aktuelle Satzung kann im Bereich „Dokumente“ eingesehen werden.

 

 

Die Vereinsfahne

 

Wie jeder Verein in der damaligen Zeit wollten auch die Fahrenhorster Schützen eine Fahne ihr eigen nennen. Im Jahre 1910 war es dann soweit. In der Mündener Fahnenfabrik Otto Tribian in Hannoversch-Münden wurde die 1,30m x 1,30m große Fahne unseres Schützenvereins gefertigt. Für die Fahne nebst Zubehör mussten damals 354 Reichsmark gezahlt werden.

In den siebziger Jahren verschlechterte sich der Zustand der Fahne zusehends. In Jahre 1980 wurde von einer Spezialwerkstatt die Fahne noch einmal ausgebessert. Eine komplette Restaurierung war nicht mehr möglich, da das Grundmaterial verschlissen war. Es wurde zum Kauf einer neuen Fahne geraten. Doch es sollten noch einige Jahre vergehen bis der Verein eine neue Fahne erhält.

Auf der Jahreshauptversammlung 1988 wurde beschlossen, eine neue Fahne zu beschaffen. Am Sonntag, den 12. Juni 1988 fand in Verbindung mit einem Kreisschützenfest die Fahnenweihe statt, die vom stv. Vorsitzenden des Kreisschützenverbandes Bassum, Heinrich Schorling, durchgeführt wurde.

Das Amt des Fahnenträgers und seiner beiden Begleiter ist verantwortungsvoll und  bei den Schützen allgemein anerkannt. Fahnenträger zu sein ist keine Pflicht, sondern eine Ehre.

 

Die Fahnenträger unseres Vereins:

                                                                1910 – 1914  Hermann Kniemeyer

                                                                1914 – 1931  Georg Meyer

                                                                1931 – 1949  Hermann Kniemeyer

                                                                1949 – 1959  Willi Albrecht

                                                                1959 – 1973  Fred Schäpe

                                                                1973 – 1979  Hubert Noch

                                                                1979 – 2004  Erich Kattau

                                                                2004 – heute  Jörn Kohlwey

 

 

Das Vereinswappen

 

m Jahre 1964 wurde das Vereinswappen eingeführt. Es symbolisiert mit den Bäumen (Fuhren)  und dem Raubvogel mit Horst den besonderen Waldreichtum unseres Ortes.

Seit dieser Zeit wird es am linken Ärmel des Uniformrockes getragen.

Damen tragen unser Wappen auf der Schützenweste links unten.

 

 

Die Vereinsvorsitzenden

 

                                                       1903 – 1913  Lehrer Hermann Pfalzgraf

                                                       1914 – 1963  Georg Schierholz

                                                       1964 – 1966  Johann Clausen

                                                       1967 – 1985  Ewald Kohlwey

                                                       1985 – 2005 Peter Bothmer

                                                       2005 – heute Christian Seevers

 

 

Das Vereinsheim

 

Unser Verein hat während der über 100 Jahre seines Bestehens mehrere Schießstände bzw. Schießhallen betrieben.

Zunächst wurde auf dem Hof des Gastwirts Stöver in Feine geschossen.

Aus den alten Protokollen geht hervor, dass am 2. April 1905 beschlossen wurde, einen vorläufigen Schießstand auf „Schröders Heide“ zu errichten. Bereits kurze Zeit später, am 14. Mai 1905 folgte der Beschluß, eine Schießhalle zu bauen. Ein gutes halbes Jahr später, am 14. Januar 1906, wurde entschieden, den neuen Schießstand auf Schröders Hof anzulegen. Am 25. Februar 1906 schlossen dann die Köthnerin Elisabeth Schröder und der Schützenverein einen Pachtvertrag der dem Verein die Nutzung eines Schützenplatzes für die nächsten 25 Jahre sicherte. Der damalige Schützenplatz befand sich „ auf dem Brink“ zwischen dem Hof von Wilhelm Gerke und dem heutigen Sportplatz. Dort entstand dann auch später eine feste Holzbude aus Brettern mit drei Ständen, die bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges genutzt wurde. Zu damaliger Zeit schoss man mit großen Scheibenbüchsen und selbst hergestellter Munition auf 100-m-Ständen. Später, Mitte der dreißiger Jahre, mit Aufkommen der Kleinkalibergewehre, entstand auch auf 50 m Entfernung eine Scheibendeckung. Neben dem Schießstand befand sich in einem Verschlag das sonstige Zubehör (Scheiben etc.) für das Schießen. Die Anzeigerdeckung bestand aus drei  Schützen. Mittels schwarzem bzw. weißem Stab wurde dem Schützen angezeigt, wo der Schuß gelegen hat, bevor mit sogenanntem „Schußpflaster“ die Scheibe wieder für den nächsten Schützen vorbereitet wurde. Der Schütze in der Anzeigerdeckung hielt die entsprechende Zahl am langen Stab nach oben für den Schreiber. Denn auch damals wurde schon peinlich genau aufgeschrieben, wie noch vorhandene alte Schießkladden beweisen. 

 

Nach dem Krieg wurde der ursprügliche Schützenplatz nicht mehr genutzt. Es wurde 1953 hinter dem Gasthaus „Zur Linde“ ein neuer Schießstand – zunächst aus Holz – gebaut.

 

1968 entschied sich die Generalversammlung den Umbau des Schießstandes zu beginnen. Jedes Mitglied sollte 7 Stunden Arbeit leisten oder DM 20,- bezahlen. Als Stundenlohn wurden DM 3,- gerechnet. Ein Jahr später wurde beschlossen, die von jedem Mitglied zu erbringenden Leistungen zu verdoppeln. Besonders erschwerend kam beim Bau hinzu, dass durch einen Sturm eine Wand des Schießstandes umgestürzt war und ein zweites mal gemauert werden musste. Der entstandene Kalksandsteinbau genügte allen Anforderungen des Vereins. Man hatte etwas Zeitgemäßes geschaffen, in dem unsere Vereinsmitglieder und auch ihre Gäste stets fröhliche Stunden über viele Jahrzehnte verlebten. Die Schießhalle wurde im Jahre 1977 durch einen Luftgewehrstand ergänzt, der 1981 überdacht wurde.

Auf der Jahreshauptversammlung im Januar 2002 und der anschließenden außerordentlichen Hauptversammlung im April 2002 wurde beschlossen, dass noch vor dem 100sten Jubiläum im Jahre 2003 die Schießhalle erneuert werden soll. Das Ausräumen der Halle geschah nach dem Schützenfest im Juni 2002. Der Abriss der Halle erfolgte dann im August. Im September und Oktober wurde die Schießhalle in Holzrahmenbauweise durch einige Vereinsmitglieder auf dem Gelände der Zimmerei Cohrs, Fahrenhorst, unter fachkundiger Leitung vormontiert. Nach Vorliegen der Baugenehmigung Mitte Oktober konnte dann die Halle am 25. und 26. Oktober aufgestellt werden und das Richtfest fand bereits im Neubau mit Fenstern statt.

Zum Schützenfest 2003 waren noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen, doch die Königstitel konnten ausgeschossen werden. Ab dem Sommer 2003 wurde der reguläre Schießbetrieb wieder aufgenommen. Derzeit verfügen wir über einen KK-Schießstand mit 5 Schießbahnen und einen Luftgewehrstand mit 3 Schießbahnen.

Unsere Schießhalle verfügt nun über eigene Damen- und Herrentoiletten, einen Technikraum zur Vor- und Nachbereitung der Schießen, eine kleine Küche und die eigentliche Halle mit einem wunderbaren Tresen – unser Walter Böse zeigte sich bei der Herstellung sehr kreativ.

Allen Helfern und Unterstützern sei auch an dieser Stelle nochmals gedankt. Es war eine Freude dieses große Projekt entstehen zu sehen und wir wollen vereinsintern, aber auch gern mit Gästen oft und für lange Zeit diese Halle nutzen.

 

 

2002:  Schützenverein Fahrenhorst