Die Gründung des Vereins
Am 13.April 1903, es war
Ostermontag, wurde auf Initiative des damaligen Fahrenhorster Lehrers Pfalzgraf der Schützenverein
Fahrenhorst und Umgebung im Gasthaus Stöver in Feine gegründet. Im Jahr zuvor hatte er bereits die
Freiwillige Feuerwehr Fahrenhorst gegründet. Wie aus alten Unterlagen ersichtlich ist, bestand der
Schützenverein am Gründungstag aus 28 Mitgliedern. Als Hauptmann wurde Hermann Pfalzgraf bestimmt.
Oberleutnant war Johann Evers aus Warwe, zu Unterleutnants wurden Johann Sagemühl aus Warwe und
Johann Meyer aus Feine benannt. Letzterer war zugleich Rechnungsführer.
Aus den noch vorhandenen
Unterlagen des Rechnungsführers geht hervor, dass jedes Mitglied ein „Eintrittsgeld“ in Höhe von 8
Reichsmark zu Beginn seiner Mitgliedschaft gezahlt hat. Daneben wurde von jedem Mitglied ein
jährlicher Betrag von 2 Reichsmark erhoben.
1908:
Schützenverein Fahrenhorst
Die Satzung im Wandel der
Zeit
Der Schützenverein Fahrenhorst
hat im Laufe seines Bestehens mehrere Satzungen mit unterschiedlichen Inhalten gehabt. Interessant
sind unter anderem nachstehende Auszüge aus der ersten gedruckten Satzung des Vereins aus dem Jahre
1906:
§1 Zweck des
Vereins
..... hat den Zweck, durch
Abhaltung von Schießübungen, Preisschießen , Schützenfesten und anderen festlichen Veranstaltungen
die Kunst des Schießens zu fördern und Eintracht und Frohsinn zu pflegen.
§2
Mitgliedschaft
Jeder unbescholtene männliche
Bewohner der Gemeinde Fahrenhorst und der umliegenden Gemeinden, im Alter von mindestens 18 Jahren,
der nicht schon Mitglied eines anderen Schützenvereins ist, kann dem Schützenverein als Mitglied
beitreten. Anmeldungen sind persönlich oder schriftlich an den Hauptmann (§7) zu
richten.
Über die Aufnahme entscheidet
der Vorstand (§3) in vertraulicher Sitzung durch geheime Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt......
§3
Vereinsversammlungen
Im Frühjahr jeden Jahres findet
die Generalversammlung statt zur Entgegennahme des vom Vorstande zu erstattenden Berichts, zur
Prüfung der Rechnung, zur Vornahme der Wahlen und zur Beratung und Beschlussfassung über etwa
vorliegende Anträge.
Die Generalversammlung setzt
die Zeit für das Schützenfest fest, wählt in geheimer Abstimmung das Vereinslokal für das laufende
Jahr und überträgt dem meistbietenden Wirte den Ausschank auf dem Schießstande und Festplatze
während der Schießübungen, Preisschießen und während des Schützenfestes für das laufende
Jahr.......
§5
Wahlen
......Jedes Mitglied ist
verpflichtet, die Wahl in den Vorstand anzunehmen.
Jedes Vorstandsmitglied kann
sein Amt niederlegen, falls der Verein die von dem Vorstandsmitgliede vorgebrachten Gründe als
triftig anerkennt.......
§9 Rechte und
Pflichten der Mitglieder
Von allen Mitgliedern wird ein
männliches, sittliches Verhalten erwartet.
Jedes Mitglied ist zur
Übernahme eines ihm übertragenen Amtes verpflichtet und darf den angewiesenen Posten nicht
verlassen.
Die Mitglieder übernehmen die
Verpflichtung, sich die eingeführte Uniform zu beschaffen und bei Veranstaltungen in derselben zu
erscheinen.
Ist ein Mitglied verhindert, an
einer Vereinsversammlung sowie an dem Schützenfeste teilzunehmen, so hat es sich vorher oder
spätestens drei Tage nachher beim Hauptmann zu entschuldigen......
§13
Strafen
Der Hauptmann ist befugt, auf
Beschluß des Vorstandes wegen Verstöße der Mitglieder folgende Strafen anzusetzen:
1. Verweise
2. Geldstrafen, und
zwar
a. Wegen unentschuldigten oder nicht genügend entschuldigten
Fehlens bei einer
Vereinsversammlung 0,50
Mark,
b.
Wegen desselben Vergehens beim Schützenfeste, besonders beim Umzuge, 1
Mark,
c. Wegen sonstiger Vergehen bis zu 1 Mark (siehe Schießordnung!)
§14
Ehrengericht
Zur Aburteilung über
Dienstvergehen der Mitglieder, zu deren Bestrafung der Vorstand nicht befugt ist, sowie über die
von den Mitgliedern gegen Verfügung des Hauptmanns erhobenen Berufungen als auch über Beschwerden
gegen Vorgesetzte und Kameraden wählt eine zu solchem Zwecke einberufene Vereinsversammlung ein
Ehrengericht
Die Satzung vom 6.Februar 1937
wurde erstellt auf einem Vordruck des Reichssportführers, auf dem nur wenige Änderungsmöglichkeiten
vorhanden waren. Der Versuch des nationalsozialistischen Staates, auf das Leben in den Vereinen
Einfluß zu nehmen ist nachfolgend deutlich erkennbar.
§2
Der Verein bezweckt die
leibliche und seelische Erziehung seiner Mitglieder im Geiste des nationalsozialistischen
Volksstaates durch die planmäßige Pflege der Leibesübungen, insbesondere Schießübungen. Der Verein
lehnt Bestrebungen und Bindungen klassentrennender und konfessioneller Art ab.
§7
Auf Antrag des Vereinsführers
kann ein Mitglied durch den Ältestenrat ausgeschlossen werden . Auschließungsgründe
sind:
a) gröbliche Verstoß gegen die
Zwecke des Vereins, gegen die Anordnung des
Vereinsführers und gegen die Vereinszucht,
b) schwere Schädigung des
Ansehens und der Belange des Vereins,
c) gröblicher Verstoß gegen die
Vereinskameradschaft,
d) Nichtzahlung des Beitrags
nach vorheriger Mahnung.
Vor der Entscheidung ist dem
Mitglied ausreichend Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung zu gewähren.
Die Befugnis zur Ausschließung
eines Mitgliedes steht auch dem Reichssportführer und im Wege eines durch Geschäftsordnung zu
regelnden Verfahrens den Fachämtern zu.
Gegen die Entscheidung des
Ältestenrates und des Fachamts ist die Berufung an den Reichssportführer oder einen von diesem zu
bestimmenden Beauftragten zulässig.
Eine Anrufung der
Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Über den Grund der Ausschließung ist der Rechtsweg nicht
zulässig.
Die Aufnahme eines
ausgeschlossenen Mitgliedes durch einen anderen Verein des Reichsbundes bedarf, wenn Ausschluß und
Aufnahme innerhalb desselben Fachamtes liegen, der Genehmigung des Fachamtsleiters. In allen
anderen Fällen entscheidet der Reichssportführer.
In der Zeit nach dem zweiten
Weltkrieg wurden mehrfach die Satzungen des Vereins geändert. Die wichtigste Satzungsänderung wurde
im Jahr 2001 von der Jahreshauptversammlung beschlossen. Durch sie wurde dem Verein vom Finanzamt
die Gemeinnützigkeit zuerkannt und fortan konnte der Verein Spendenbescheinigungen
ausstellen.
Die derzeit aktuelle Satzung
kann im Bereich „Dokumente“ eingesehen werden.
Die Vereinsfahne
Wie jeder Verein in der
damaligen Zeit wollten auch die Fahrenhorster Schützen eine Fahne ihr eigen nennen. Im Jahre 1910
war es dann soweit. In der Mündener Fahnenfabrik Otto Tribian in Hannoversch-Münden wurde die 1,30m
x 1,30m große Fahne unseres Schützenvereins gefertigt. Für die Fahne nebst Zubehör mussten damals
354 Reichsmark gezahlt werden.
In den siebziger Jahren
verschlechterte sich der Zustand der Fahne zusehends. In Jahre 1980 wurde von einer
Spezialwerkstatt die Fahne noch einmal ausgebessert. Eine komplette Restaurierung war nicht mehr
möglich, da das Grundmaterial verschlissen war. Es wurde zum Kauf einer neuen Fahne geraten. Doch
es sollten noch einige Jahre vergehen bis der Verein eine neue Fahne erhält.
Auf der Jahreshauptversammlung
1988 wurde beschlossen, eine neue Fahne zu beschaffen. Am Sonntag, den 12. Juni 1988 fand in
Verbindung mit einem Kreisschützenfest die Fahnenweihe statt, die vom stv. Vorsitzenden des
Kreisschützenverbandes Bassum, Heinrich Schorling, durchgeführt wurde.
Das Amt des Fahnenträgers und
seiner beiden Begleiter ist verantwortungsvoll und bei den Schützen allgemein anerkannt.
Fahnenträger zu sein ist keine Pflicht, sondern eine Ehre.
Die Fahnenträger unseres
Vereins:
1910 – 1914 Hermann Kniemeyer
1914
– 1931 Georg Meyer
1931 – 1949 Hermann Kniemeyer
1949 – 1959 Willi Albrecht
1959 – 1973 Fred Schäpe
1973 – 1979 Hubert Noch
1979
– 2004 Erich Kattau
2004
– heute Jörn Kohlwey
Das Vereinswappen
m Jahre 1964 wurde das
Vereinswappen eingeführt. Es symbolisiert mit den Bäumen (Fuhren) und dem Raubvogel mit Horst den besonderen Waldreichtum unseres
Ortes.
Seit dieser Zeit wird es am
linken Ärmel des Uniformrockes getragen.
Damen tragen unser Wappen auf
der Schützenweste links unten.
Die Vereinsvorsitzenden
1903 – 1913 Lehrer Hermann Pfalzgraf
1914 – 1963 Georg Schierholz
1964 – 1966 Johann Clausen
1967 – 1985 Ewald Kohlwey
1985 – 2005 Peter Bothmer
2005 – heute Christian Seevers
Das Vereinsheim
Unser Verein hat während der
über 100 Jahre seines Bestehens mehrere Schießstände bzw. Schießhallen betrieben.
Zunächst wurde auf dem Hof des
Gastwirts Stöver in Feine geschossen.
Aus den alten Protokollen geht
hervor, dass am 2. April 1905 beschlossen wurde, einen vorläufigen Schießstand auf „Schröders
Heide“ zu errichten. Bereits kurze Zeit später, am 14. Mai 1905 folgte der Beschluß, eine
Schießhalle zu bauen. Ein gutes halbes Jahr später, am 14. Januar 1906, wurde entschieden, den
neuen Schießstand auf Schröders Hof anzulegen. Am 25. Februar 1906 schlossen dann die Köthnerin
Elisabeth Schröder und der Schützenverein einen Pachtvertrag der dem Verein die Nutzung eines
Schützenplatzes für die nächsten 25 Jahre sicherte. Der damalige Schützenplatz befand sich „ auf
dem Brink“ zwischen dem Hof von Wilhelm Gerke und dem heutigen Sportplatz. Dort entstand dann auch
später eine feste Holzbude aus Brettern mit drei Ständen, die bis zum Beginn des Zweiten
Weltkrieges genutzt wurde. Zu damaliger Zeit schoss man mit großen Scheibenbüchsen und selbst
hergestellter Munition auf 100-m-Ständen. Später, Mitte der dreißiger Jahre, mit Aufkommen der
Kleinkalibergewehre, entstand auch auf 50 m Entfernung eine Scheibendeckung. Neben dem Schießstand
befand sich in einem Verschlag das sonstige Zubehör (Scheiben etc.) für das Schießen. Die
Anzeigerdeckung bestand aus drei Schützen. Mittels schwarzem bzw. weißem Stab wurde dem
Schützen angezeigt, wo der Schuß gelegen hat, bevor mit sogenanntem „Schußpflaster“ die Scheibe
wieder für den nächsten Schützen vorbereitet wurde. Der Schütze in der Anzeigerdeckung hielt die
entsprechende Zahl am langen Stab nach oben für den Schreiber. Denn auch damals wurde schon
peinlich genau aufgeschrieben, wie noch vorhandene alte Schießkladden beweisen.
Nach dem Krieg wurde der
ursprügliche Schützenplatz nicht mehr genutzt. Es wurde 1953 hinter dem Gasthaus „Zur Linde“ ein
neuer Schießstand – zunächst aus Holz – gebaut.
1968 entschied sich die
Generalversammlung den Umbau des Schießstandes zu beginnen. Jedes Mitglied sollte 7 Stunden Arbeit
leisten oder DM 20,- bezahlen. Als Stundenlohn wurden DM 3,- gerechnet. Ein Jahr später wurde
beschlossen, die von jedem Mitglied zu erbringenden Leistungen zu verdoppeln. Besonders erschwerend
kam beim Bau hinzu, dass durch einen Sturm eine Wand des Schießstandes umgestürzt war und ein
zweites mal gemauert werden musste. Der entstandene Kalksandsteinbau genügte allen Anforderungen
des Vereins. Man hatte etwas Zeitgemäßes geschaffen, in dem unsere Vereinsmitglieder und auch ihre
Gäste stets fröhliche Stunden über viele Jahrzehnte verlebten. Die Schießhalle wurde im Jahre 1977
durch einen Luftgewehrstand ergänzt, der 1981 überdacht wurde.
Auf der Jahreshauptversammlung
im Januar 2002 und der anschließenden außerordentlichen Hauptversammlung im April 2002 wurde
beschlossen, dass noch vor dem 100sten Jubiläum im Jahre 2003 die Schießhalle erneuert werden soll.
Das Ausräumen der Halle geschah nach dem Schützenfest im Juni 2002. Der Abriss der Halle erfolgte
dann im August. Im September und Oktober wurde die Schießhalle in Holzrahmenbauweise durch einige
Vereinsmitglieder auf dem Gelände der Zimmerei Cohrs, Fahrenhorst, unter fachkundiger Leitung
vormontiert. Nach Vorliegen der Baugenehmigung Mitte Oktober konnte dann die Halle am 25. und 26.
Oktober aufgestellt werden und das Richtfest fand bereits im Neubau mit Fenstern statt.
Zum Schützenfest 2003 waren
noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen, doch die Königstitel konnten ausgeschossen werden. Ab dem
Sommer 2003 wurde der reguläre Schießbetrieb wieder aufgenommen. Derzeit verfügen wir über einen
KK-Schießstand mit 5 Schießbahnen und einen Luftgewehrstand mit 3 Schießbahnen.
Unsere Schießhalle verfügt nun
über eigene Damen- und Herrentoiletten, einen Technikraum zur Vor- und Nachbereitung der Schießen,
eine kleine Küche und die eigentliche Halle mit einem wunderbaren Tresen – unser Walter Böse zeigte
sich bei der Herstellung sehr kreativ.
Allen Helfern und Unterstützern
sei auch an dieser Stelle nochmals gedankt. Es war eine Freude dieses große Projekt entstehen zu
sehen und wir wollen vereinsintern, aber auch gern mit Gästen oft und für lange Zeit diese Halle
nutzen.
2002:
Schützenverein Fahrenhorst
|